FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ein professionelles KFZ-Gutachten ist empfehlenswert bei Schäden ab 750 Euro, um Ihren Anspruch gegenüber Versicherungen präzise zu untermauern. Es hilft, die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung und den Nutzungsausfall genau zu bestimmen. Bei Bagatellschäden unter 750 € erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
Ihr Komfort ist uns wichtig – deshalb kommen wir für die Begutachtung direkt zu Ihnen. Egal, ob zu Hause, in der Werkstatt oder an einem anderen Ort Ihrer Wahl, wir sorgen für eine flexible und persönliche Abwicklung.
Während der Reparatur Ihres Fahrzeugs steht Ihnen ein Anspruch auf einen Ersatzwagen zu. Falls Sie keinen Mietwagen benötigen, besteht die Möglichkeit, sich die entsprechenden Kosten täglich erstatten zu lassen. Diese werden präzise in unserem Gutachten für Sie dokumentiert.
Im Falle eines Haftpflichtschadens erfassen wir nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch eine mögliche Wertminderung Ihres Fahrzeugs. Unser Gutachten stellt sicher, dass Sie Ihren vollen Ersatzanspruch geltend machen können, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Nach einem Unfall erfährt Ihr Fahrzeug möglicherweise eine Wertminderung, die über die Reparaturkosten hinausgeht. Wir erfassen und dokumentieren diese Wertminderung detailliert in Ihrem Gutachten, um sicherzustellen, dass Sie den vollen Ersatzanspruch geltend machen können. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, eine angemessene Entschädigung für den verlorenen Fahrzeugwert zu erhalten
In der Regel übernimmt die Versicherung der gegnerischen Partei die Kosten für das Gutachten, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Es ist Teil Ihres Schadensersatzanspruchs.
Die Entscheidung liegt bei Ihnen: Reparieren, verkaufen oder eine fiktive Abrechnung wählen – wir stellen sicher, dass Ihr Schaden in jedem Fall abgedeckt wird. Unabhängig von Ihrer Wahl garantieren wir eine vollständige und faire Erstattung, basierend auf unserem detaillierten Gutachten.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wert der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall muss die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten nicht übernehmen. Sie ersetzt stattdessen den Wiederbeschaffungswert abzüglich des ermittelten Restwerts.